Hallo Frau Bader. Meine zweite Elternzeit läuft am 11.6. aus, und ich habe mit meinen AG einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Entfällt dann mein Anspruch auf den noch offenen Urlaub und die Überstunden? Oder muß eine Vergütung stattfinden? Da sich die zweite EZ direkt an die erste angeschlossen hat, hatte ich also noch keine Möglichkeit des "Abfeierns". Ist es richtig, dass man für die Dauer des Mutterschutzes auch Urlaubstage angerechnet bekommt? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!! Bianca
Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 14:29