Frage: Nochmal Aufhebungsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, kann die Bitte um einen Aufhebungsvertrag direkt als Kündigung gedeutet werden? Denn leider dauert meinem neuem AG die Antwort meines AGs zu lang und er möchte die Stelle nicht länger freihalten.. Nun habe ich jedoch bereits darum gebeten einer nicht-fristgerechten Kündigung zuzustimmen oder alternativ einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Ich befinde mich gerade in einer unmöglichen Situation. Kann ich eine Kündigung zurücknehmen? Vielen Dank

von Miss Ginny am 21.07.2022, 20:08



Antwort auf: Nochmal Aufhebungsvertrag

Hallo, eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die im Artbeitsrecht der Schriftform bedarf. Also nein, die Bitte ist nicht umzudeuten. Wenn Sie nicht schriftlich gekündigt haben ist alles gut. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.07.2022



Antwort auf: Nochmal Aufhebungsvertrag

Leider geht beides nicht. Eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag ist nicht gleichzeitig eine Kündigung. Die Kündigung ist eine eindeutige, schriftliche Willenserklärung, in der du angibst, zu welchem genauen Zeitpunkt du kündigst. Ebenso kannst du eine Kündigung nicht einfach zurücknehmen. Dies würde nur gehen, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

von chrissicat am 21.07.2022, 21:37



Antwort auf: Nochmal Aufhebungsvertrag

Na Gott sei Dank habe ich bisher nichts rausgeschickt, sondern lediglich via E Mail meine Absicht erklärt und begründet. Anscheinend muss eine Kündigung tatsächlich schriftlich und darf nicht digital erfolgen. Also werde ich meiner Chefin wohl erklären, dass ich doch noch nicht gehe.

von Miss Ginny am 21.07.2022, 23:32



Antwort auf: Nochmal Aufhebungsvertrag

Auch eine Email kann als Schriftform, wenn sie im Arbeitsvertrag aufgeführt Ist, gelten. Ist z.B bei meinem Mann so deklariert. Eine Schädigung des Vertrauensverhältnis zwischen Dir und dem Arbeitgeber ist auf jeden Fall schon mal vorhanden.

von mirage am 22.07.2022, 09:35



Antwort auf: Nochmal Aufhebungsvertrag

Eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag wäre nicht wirksam (gilt für beide Seiten).

von cube am 22.07.2022, 10:16



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