Hallo Frau Bader, vom 08.11.14 bis 07.11.16 war ich in Elternzeit, davon vom 01.01.16 bis 07.11.16 in Teilzeitarbeit (20 h). Ich habe die Elternzeit danach nicht verlängert, sondern anschließend bis 31.12.16 Vollzeit gearbeitet. Seit 01.01.17 habe ich beim gleichen Arbeitgeber einen regulären Teilzeitvertrag (30 h). Ich möchte nun - unter Berücksichtigung der 7-Wochen-Frist) - noch den Rest des 3. Jahres Elternzeit bis 07.11.17 nehmen (wegen Kündigungsschutz). Welche Möglichkeiten habe ich, in diesen verbliebenen Monaten EZ meine Arbeitszeit noch weiter zu reduzieren (z.B. auf 25 h)? Muss ich dann für die komplette verbliebene EZ reduzieren oder ist z.B. möglich, dass ich vom 01.03.-07.11.17 in EZ bin, dabei aber vom 01.03.-31.04. "regulär" 30 h arbeite und vom 01.05.-07.11.17 25 h? Dankeschön und viele Grüße
von Mama_von_Milchmaus am 10.01.2017, 20:54