Frage: Teilzeit und Kündigungsfrist

Hallo! Ich hätte da mal eine Frage, nach meiner Erziehungszeit habe ich wieder angefangen zu arbeiten. Mein Arbeitgeber war einverstanden, daß ich nur Teilzeit arbeite und es gab auch eine Arbeitsvertragsänderung. Jetzt meine Frage, kann er nun nach 1 1/2 Jahren darauf bestehen das ich wieder Vollzeit arbeite? Und dann noch eine Frage zu Kündigungsfristen: wie berechnet man die Betriebszugehörigkeit und gibt es längere Fristen wenn man schon ne Zeit in der Firma arbeitet? Ich arbeite seit 1993 dort - erst meine Ausbildung und dann weiter angestellt wurden! Schöne Grüße

Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 20:24



Antwort auf: Teilzeit und Kündigungsfrist

Hallo, 1. Wenn die TZ nicht befristet war, nicht 2. Die Fristen ändern sich nur, wenn der AG kündigt. Dann zählt EZ mit Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.10.2008



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