Hallo Frau Bader,
ich habe eine Zusatzvereinbarung zu Teilzeit in Elternzeit unterschrieben, die ich nun so nicht antreten möchte. Ich möchte meine Elternzeit ohne TZ weiterführen. Kann ich diese Zusatzvereinbarung kündigen? Sie enthält keine Kündigungsfrist. Was gilt dann - und wenn die gesetzlichen Fristen, welche wären dies?
Danke!
von
kalikali
am 01.09.2021, 17:29
Antwort auf:
Kündigungsfrist Teilzeit in EZ
Hallo,
ja, würde ich schnellstens schriftlich tun und mit dem AG sprechen.
Es kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, § 622 BGB.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.09.2021
Antwort auf:
Kündigungsfrist Teilzeit in EZ
…ergänzend hierzu vielleicht noch die Frage: habe ich innerhalb der TZ in EZ das recht, die Stunden und Zeiträume zu verändern und wenn ja mit welcher Frist?
von
kalikali
am 02.09.2021, 13:00