Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist innerhalb Elternzeit mit 30h Teilzeit Beschäftigung

Frage: Kündigungsfrist innerhalb Elternzeit mit 30h Teilzeit Beschäftigung

Tini2018

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Hallo Frau Bader, Ich habe 3Jahre Elternzeit beantragt und sollte eigentlich nach 1Jahr mit 30h wieder einsteigen bei meinem jetzigen AG. Das wäre dann der 1.9. Nun habe ich ein anderes Angebot von einem neuen AG erhalten und müsste kündigen. Normalerweise habe ich 9Monate Kündigungsfrist und diese verlängert sich um so länger ich betriebszugehörig bin. nun die Frage was gilt in der Elternzeit wenn ich 30h arbeite. Welche Kündigungsfrist gilt und wann könnte ich dann frühestens beim neuen AG beginnen? Was passiert mit der noch nicht genutzten Elternzeit?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit von drei Monaten, dass es zu spät. Es gilt also die vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist. Sie sollten sich an Ihren Arbeitgeber wenden und einen Aufhebungsvertrag machen. Liebe Grüße NB


Felica

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Oder du fragst deinen jetzigen AG ob er sein OK gibt das Du in der EZ bei dem anderen AG arbeitest. Da du ja dort nicht planst mehr wie 30 Std zu arbeiten geht das mit dem OK deines eigentlichen AG. Evtl kommt ihm das ja auch entgegen.


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