Liebe Frau Bader,
ich fange in wenigen Wochen wieder an im Rahmen meiner Elternzeit (diese geht bis April 2021) in Teilzeit als Krankenschwester bei meinem bisherigen Arbeitgeber zu arbeiten. Aufgrund der aktuellen Situation werden wir höchstwahrscheinlich ein großes Betreuungsproblem bekommen. Könnte ich ohne weiteres, wenn ich merke, dass es einfach nicht klappt, meine Teilzeittätigkeit aufgeben bis zum Ende der Elternzeit, oder wäre das dann einfach Kulanz des Arbeitgebers?
von
DortmundLady124
am 04.05.2020, 20:16
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
Sie können die TZ dann mit den normalen vertraglichen/ gesetzlichen Fristen kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.05.2020
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
ja, du kannst die teilzeit kündigen. hoffentlich ist diese auf die elternzeit befristet? aufpassen dass du nur die tz kündigst und nicht die ez!
von
mellomania
am 04.05.2020, 20:58
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Liebe mellomania, vielen Dank für deine Antwort. Weißt du zufällig, wie es dann mit der Kündigungsfrist aussieht? Ja, die Teilzeittätigkeit ist nur auf die Elternzeit begrenzt
von
DortmundLady124
am 04.05.2020, 21:08