Frage: Teilzeit in Elternzeit

Hallo, Habe ich ein Recht auf 12Std Teilzeit in Elternzeit? Kann ich bestimmen, welche Tage ich arbeite? Kann ich bestimmen, dass ich zwei ganze Tage arbeite, anstatt 3 halbe Tage? Wie verhält es sich mit dem Resturlaub von vor der Elternzeit? Wird dieser umgerechnet bzw wie viele Stunden ist ein Tag (40Std/Woche)? Lg

von mcmaus am 21.06.2019, 21:29



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Hallo, entscheidend ist, ob der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dann haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit, nicht jedoch einen Anspruch darauf, zu bestimmen, an welchen Tagen und in welchem Umfang Sie an den einzelnen Tagen arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2019



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

es kommt drauf an wieveile mitarbeiter ihr habt. wenn ihr mehr als 15 habt dann kann der AG eigentlich nur aus betrieglichen gründen ablehnen, die er aber sehr gut darlegen muss. ihr könnt versuchen eine vereinbarung zu treffen, und er sollte auf deine belange rücksicht nehmen aber ansprüche stellen solltest du nicht. bzw du kannst aber du hast kein anrecht drauf. wenn du so nicht arbeiten kannst wie er das möchte, kannst du abe woanders versuchen tz zu arbeiten zu deinen konditonen. aber auch nur mit vorheriger genehmigung deines AG. bei mir war das beim alten ag nicht möglich nur vormittags zu arbeiten, habe mir dann in der ez was woanders gesucht und als die probezeit um war beim alten ag gekündigt und bin beim neuen geblieben.

von mellomania am 21.06.2019, 22:09



Antwort auf: Teilzeit in Elternzeit

Hi, ich meine, dass es eine Untergrenze von 15h gibt. Weniger kann der AG natürlich auch vereinbaren, wenn er will, aber das Ablehnen dürfte leichter sein.

von drosera am 22.06.2019, 10:47



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