Ist für Teilzeit in Elternzeit vereinbart, dass eine bestimmte Anzahl an Wochenstunden gearbeitet wird und dass diese in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Vorgesetzten erhöht werden kann, wird dann für die neue Stundenzahl ein neuer Vertrag benötigt? Falls ja, warum? Vielen Dank im Voraus!
von MiriT am 10.09.2015, 17:05