Liebe Frau Bader, ich bin z.Zt. in Elternzeit: ich habe zunächst 2 Jahre beantragt, diese zwei Jahre enden im Februar 09. Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber, mit einer Vertragsergänzung, die die TZ in EZ bis zum Februar 09 befristet. Nun hat sich die Möglichkeit ergeben, mit der ganzen Familie ein Jahr ins Ausland zu gehen. Kann ich das dritte Jahr Elternzeit nehmen, OHNE Teilzeit weiter zu arbeiten und dennoch im Februar 2010 zu meinem Arbeitgeber zurückkehren? Danke! Katrina
Mitglied inaktiv - 25.11.2008, 15:40