Liebe Frau Bader,
ich habe vor kurzem entbunden und 2 Jahre Elternzeit eingereicht, für das 2. gleich einen Antrag auf 30 h Teilzeit mitgeschickt. Der Antrag wurde abgelehnt. Ich arbeite in einem Großunternehmen.
Welche Optionen habe ich jetzt? Bedeutet das, ich muss das 2. Jahr nun ohne Einkommen auskommen? Oder kann ich widersprechen oder sogar den Elternzeit-Antrag auf 1 Jahr verkürzen?
Lieben Dank und schöne Grüße
von
anjahro
am 28.11.2017, 19:50
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit abgelehnt
Hallo,
der Arbeitgeber muss, wenn er ablehnt, wichtige betriebliche Gründe nennen. wenn er dies kann, sollten Sie sich bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeittätigkeit suchen, hier muss dann der alte Arbeitgeber gefragt werden.
Eine Verkürzung der Elternzeit bringt Ihnen ja nichts, denn der Arbeitgeber wird Ihnen auch keine Teilzeitbeschäftigung nach der Elternzeit anbieten
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.11.2017
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit abgelehnt
AG muss das begründen. Sie können nicht einfach so ablehnen. Also nachfragen und um Begründung warum und weshalb bitten. Dazu sollen sie dir schriftlich das OK geben das Du innerhalb der EZ dann woanders in TZ arbeiten kannst. Darf dann kein Konkurrent sein, aber verweigern dürfen sie es nicht Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet. dann kannst du dir für das 2te und wenn du magst für das 3te eine TZ-Stelle woanders suchen und bekommst dann nach dem EG - sofern die eine Kinderbetreuung hast, wahrscheinlich anteilig ALG! bis du was gefunden hast.
Nicht selten knicken die dann ein, zumal wenn sich das AA hinter setzt und dann geht es doch. Denn ab 15 Mitarbeiter haben es die Betriebe schwer eine TZ-Stell einfach so abzulehnen. das geht nur in wenigen Fällen.
Mitglied inaktiv - 28.11.2017, 22:23