Ich möchte in der Elternzeit teilzeitbeschäftigt sein, ohne den Anspruch auf den Vollzeit-Arbeitsplatz nach der Elternzeit zu verlieren (alles bei 1 Arbeitgeber) Genügt es dazu, wenn in dem Vertrag steht, dass für die Zeit bis zum Datum X die wöchentliche Arbeitszeit x Stunden beträgt und der ursprüngliche Arbeitsvertrag ansonsten nicht berührt wird? Meine Sorge begründet sich darin, dass unsere Personalabteilung nicht versteht, dass ein Unterschied der TZ nach dem BErzGG und dem Teilzeit-Arbeitszeit-Gesetz besteht. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 07.06.2005, 16:27