Hallo, hier nochmals meine Frage mit der gewünschten Zusatzinformation. Lieben Dank für´s Beantworten! ______________________________________________________________ Hallo liebe Frau Bader, ich habe ein kleines Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich gebe mir Mühe, die Frage kurz und allgemein zu halten. Mein Sohn ist im August 2010 geboren, ich habe 3 Jahre EZ, nach dem 2. Jahr EZ werde ich TZ (50%) arbeiten. Dem stimmte der AG zu. Nun möchte ich aber ab November 2011 bereits wieder in TZ einsteigen. Dies hat der AG in einem persönlichen Gespräch abgelehnt, es bestehe kein Bedarf. Eine Genehmigung für eine Tätigkeit bei einem anderen AG werde ich dennoch nicht erhalten, da ich mit meiner Qualifikation nur bei Mitbewerbern tätig sein könnte. Schriftlich wurde mir bislang nur der Wiedereinstieg ab 9/ 2012 genehmigt. Die Ablehnung des früheren Wiedereinstiegs habe ich noch nicht schriftlich. Ist dies so rechtens? Habe ich einen Anspruch, vorzeitig wieder einzusteigen (der Konzern hat am Standort über 45000 MA, bin seit Jahren dort beschäftigt).? Wenn nicht, MUSS der AG eine Tätigkeit bei einem anderen AG genehmigen? Wenn Sie beide Antworten mit >Nein< beantworten, kann ich trotzdem ALG 1 beziehen, da ich im Sinne des SGB III beschäftigungslos bin? Danke für Ihre Antwort!
von fenja2003 am 08.07.2011, 22:03