Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich kann jetzt nach meiner Elternzeit ein Halbtagsstelle (20 Std. Woche) anfangen bezahlt nach TVöD. Ich habe jetzt mal im Internet nachgesehen wie ich dann eingruppiert werde. Leider werde ich daraus nicht schlau :-( Ich habe eine dreijährige Berufsausbildung, arbeite im kaufm. Bereich seit 1998 (einschl. 2x 1 jahr Elternzeit). Ich denke ich komme in die Entgeltgruppen E5 bis E8. Aber wo ist da denn der einzelne Unterschied? Vielen lieben Dank! LG Katja
Mitglied inaktiv - 12.06.2008, 11:27