Hallo,
Ich bin durch Komplikationen in der SS ins Krankengeld gerutscht. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus wurde mir direkt ein BV ausgesprochen. Jetzt bin ich eine Woche vor der MuSch wieder ins Krankenhaus gekommen. Zählt weiterhin das BV bis zum MuSch oder falle ich wieder ins Krankengeld?
Und wie sieht es im MuSch aus, wenn man weiterhin im Krankenhaus ist? Krankengeld oder Mutterschaftsgeld?
Vielen Dank!
von
dana88
am 23.11.2017, 01:11
Antwort auf:
Steht das Beschäftigungsverbot über Krankengeld?
Hallo,
die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor.
Dies hat den Grund, dass man Jahr sowieso nicht arbeiten kann und deshalb kein Beschäftigungsverbot braucht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.11.2017
Antwort auf:
Steht das Beschäftigungsverbot über Krankengeld?
Die Krankschreibung geht grundsätzlich dem BV vor.
Während der Mutterschutzfristen gibt es Mutterschaftsgeld.
Mitglied inaktiv - 23.11.2017, 07:27