Guten Tag Frau Bader, können sie mir mal erklären, wie es kommt, das eine schwangere Frau in der Probezeit nicht entlassen werden darf, aber eIne Befristung ausläuft bei Schwangerschaft? Das Ziel ist doch, die Mutter und das Kind zu schützen, warum greift dann nicht der Schutz vor Entlassung, bzw. Dem auslaufen des arbeitsvertrages. Ist das nicht "ungerecht" ?
von
Nijsseni
am 06.05.2012, 13:50
Antwort auf:
Schwangerschaft
Hallo,
der Vertrag ist von Anfang auf eine bestimmte Zeit ausgelegt, das gilt eben auch bei einer Schwangerschaft.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2012
Antwort auf:
Schwangerschaft
Eine Befristung war von vornherein so einvernehmlich vereinbart, das Auslaufen beruht also (theoretisch) nicht auf einer Entscheidung aufgrund der SS. Bei einer Kündigung eines unbefristeten Vertrages stünde zu vermuten, dass die SS nicht unwesentlich zu dieser einseitigen Entscheidung des AG beigetragen hat.
von
Lina_100
am 06.05.2012, 22:24
Antwort auf:
Schwangerschaft
Aber es ist wiederum nicht zulässig, einen befristeten Arbeitsvertrag aufgrund der Schwangerschaft nicht zu verlängern. Das heißt, wenn dein Arbeitsvertrag eigentlich verlängert worden wäre und dein Arbeitgeber aufgrund deiner Schwangerschaft dann die Verlängerung ablehnt, verstößt er gegen das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz).
von
Tine1
am 08.05.2012, 14:50