Frage:
Schwangerschaft während Elterngeldbezug
Hallo,
bis 19 Dezember 2019 bekomme ich Elterngeld Plus für meine erste Tochter, geboren am 08.März 2018. Elterngeld wurde von meinem Lohn berechnet. Mein Arbeitsvertrag hat sich aber kurz vor dem Geburt meines Kindes beendet ( war befristet). Jetzt bin ich schwanger und im Mai bekomme ich das zweite Kind. Wie sieht meine Situation mit dem Elterngeld aus? Bekomme ich Muterschaftsgeld und Elternegld für das zweite Kind auch? Was mit dem Elterngeld Plus, das ich jetzt bekomme?
Liebe Grüße
Kinga
von
Selinka08
am 02.01.2019, 08:42
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elterngeldbezug
Hallo,
sinnvoll ist es, sich das EG vor der Geburt auszahlen zu lassen.
Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist.
Das Gesetz sieht vor, dass, wenn man schwanger ist, dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilt. Auch wenn man in Elternzeit ist. Es sieht aber keine Sanktion vor, wenn man es erst später tut. Sicherlich sollte man aber so zeitig Mitteilung machen, dass der Arbeitgeber planen kann.
Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2019
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elterngeldbezug
Du wendest dich bitte in den nächsten Tagen an deine EG-Kasse und wandelst das EG-Plus in Basis-EG um, so das du spätestens am errechneten ET raus bist aus dem EG. Ob du Mutterschaftsgeld bekommst klärst du bitte mit der Krankenkasse und dem Arbeitsamt. Solltest du es bekommen, dann beende den EG-Bezug zu beginn des Mutterschutzes oder zeitnah dazu. Den andernfalls wird dein Mutterschutzgeld mit dem EG verrechnet. Status hängt davon ab ob du grundsätzlichen Anspruch auf ALG1 hättest bzw als eigenständiges Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung zählst. Wenn das zutrifft, gibt es Mutterschaftsgeld, wenn nicht und man sagt du bist einfach Hausfrau weil keinen Arbeitgeber und nicht arbeitsfähig (mangelnde Kinderbetreuung), gibt es bestenfalls die Einmalzahlung nach der Geburt. Sonst im besten Fall in Höhe Krankengeld.
Beendest du das EG nicht bis zur Geburt des nächsten Kindes, wird das neue EG mit dem was du für das erste Kind bekommst verrechnet, du verlierst also Geld. Mehr gewinnst du wenn du das EG-Plus nachträglich in Basis umwandeln lässt, dann wird es dir entsprechend nachträglich ausgezahlt.
Da bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden, dein zweites Kind innerhalb dieser 14 Monate geboren wird bzw der Mutterschutz beginnt, erhälst du beim zweiten Kind das gleiche EG wie beim ersten, plus 10% Geschwisterbonus. Also perfekt getimt. jetzt heißt es nur noch abzuklären ob Mutterschaftsgeld und Umwandeln EG damit du das beste finanziell herausholst.
von
Felica
am 02.01.2019, 09:41
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elterngeldbezug
Liebe Frau Bader,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe mich bei AOK informiert. Ich habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber die Versicherung dauert solange ich in der Elternzeit bin, auch, wenn sich meine Elternzeit wegen das 2 Kind verlängert. Ich habe heute auch eine Bitte um die Umwandlung des EG-Plus in EG-Basis geschrieben und morgen schicke ich an ZBFS. Soll ich auch in diesem Schreiben den Grund der Umwandlung schreiben?
Und noch eine Frage. Soll ich mich beim Arbeitsamt erneut melden? Mein derzeitiger Status ist Elternged Plus bis 19. Dezember 2019. Drei Monate früher muss ich mich beim Arbeitsamt melden und ab 20. Dezember bin ich als Arbeitsloser und habe Anspruch auf ALG1.
Ich weiss nicht, wie es wird, wenn ich die neue Elternzeit für das neue Kind bekomme? Habe ich danach auch Anspruch auf ALG1 oder schon nicht mehr?
LG
Kinga
von
Selinka08
am 02.01.2019, 12:15
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elterngeldbezug
Liebe Felicia,
danke für die schnelle Antwort. Ich habe mich bei AOK informiert. Ich habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, aber die Versicherung dauert solange ich in der Elternzeit bin, auch, wenn sich meine Elternzeit wegen das 2 Kind verlängert. Ich habe heute auch eine Bitte um die Umwandlung des EG-Plus in EG-Basis geschrieben und morgen schicke ich an ZBFS. Soll ich auch in diesem Schreiben den Grund der Umwandlung schreiben?
Und noch eine Frage. Soll ich mich beim Arbeitsamt erneut melden? Mein derzeitiger Status ist Elternged Plus bis 19. Dezember 2019. Drei Monate früher muss ich mich beim Arbeitsamt melden und ab 20. Dezember bin ich als Arbeitsloser und habe Anspruch auf ALG1.
Ich weiss nicht, wie es wird, wenn ich die neue Elternzeit für das neue Kind bekomme? Habe ich danach auch Anspruch auf ALG1 oder schon nicht mehr?
LG
Kinga
von
Selinka08
am 02.01.2019, 12:24
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elterngeldbezug
Ohne AG keine EZ. Also bist du sowieso schon nicht mehr in EZ, sondern einfach wegen Kind und EG daheim. Krankenversichert bist du weil du eben EG bekommst, sonst müsstest du dich über deinen Mann versichern oder selbst. Hättest du einen AG, dann wärst du wegen EZ krankenversichert, auch dann wenn das EG ausläuft.
ALG1 bekommst du nur dann wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Kannst du das, würde ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Dann ab dem 1ten Geburtstag, wenn Basis-EG normalerweise um wäre und idealerweise hättest du eine Betreuung über Vollzeit. Die werden sicherlich rummeckern wenn du schon wieder schwanger bist wegen Vermittlung usw, wenn du aber nachweisbar arbeiten willst und auch kannst, können die nicht machen. Das die Chancen hochschwanger eingestellt zu werden gering sind, kann nicht dein Problem sein. Wenn Du Anspruch auf ALG1 hast, hast du auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Nur EZ fällt wie gesagt weg solange du keinen Arbeitgeber hast. ET dient dazu das dein Job gesichert ist, ohne Job muss aber nichts gesichert werden. Dreh und Angelpunkt ist halt, hast du eine Betreuung und wenn ja in welchen Umfang. Hast du keine, würde ich mir den Stress nicht geben, das EG bis zum 14ten Lebensmonat beziehen und das Mutterschutzgeld vergessen. Dann geht halt EG1 ziemlich nahtlos in EG2 über.
von
Felica
am 02.01.2019, 13:32
Antwort auf:
Schwangerschaft während Elterngeldbezug
Hallo,
ich habe ein Problem. Ich habe mein Elterngeld Plus auf Basis gewechselt. Elterngeld Basis bekomme ich bis 08.03.2019. Mutterschutz für das zweite Kind beginnt erst am 20-sten März. Was wird inzwischen? Bin ich nicht versichert? Wie soll ich das machen?
von
Selinka08
am 21.02.2019, 22:24