Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird Elterngeldbezug bei erneuter Schwangerschaft berücksichtigt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird Elterngeldbezug bei erneuter Schwangerschaft berücksichtigt?

Sunbaer0806

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Hallo, Meine Frage ist, wie sich das neue Elterngeld berechnet und ob oder wie gezahltes Elterngeld berücksichtigt wird. Ausgangssituation: 1. Kind geboren am 4.7.2010 Elterngeldbezug aufgeteilt auf 24 Monate Ab 2. Geburtstag wieder berufstätig in Teilzeit Während dem zweiten Jahr Elternzeit wieder schwanger mit Zwillingen Geburt Zwillinge am 4.2.2013 Verstanden habe ich, dass für die Monate 8-12 die Einkünfte durch die Teilzeitarbeit berücksichtigt werden. Meine Frage: werden für die Monate 1-6 Einkünfte berücksichtigt., da ich ja zu diesem Zeitpunkt nicht arbeiten gegangen bin und noch Elterngeld bezogen habe?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für die Ermittlung des maßgeblichen Nettoeinkommens ist bei nichtselbstständig Erwerbstätigen (z. B. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, zur Ausbildung Beschäftigte) das persönliche steuerpflichtige Brutto-Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Bei der Einkommensermittlung bleiben grundsätzlich solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen aufgrund der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine Beschäftigung nicht zulässig war. (Monate mit Beschäftigungsverbot nach beamtenoder soldatenrechtlichen Mutterschutzvorschriften fließen hingegen in die Einkommensermittlung ein.) Unberücksichtigt bleiben ebenfalls Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehroder Zivildienstpflichten das Einkommen gesunken ist. Statt dieser Monate werden dann weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte diese Ausklammerung von Monaten und der damit verbundene Rückgriff auf frühere Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB


sternenfee75

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Nein, es zählt nur das 1. Elterngeldbezug. Mit der Splittung wurde nur der Auszahlungszeitraum verlängert. Die Monate zählen als Nullrunde und verringern das EG.


SumSum076

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Wenn der Mutterschutz für die Zwillinge im Januar begonnen hat, dann ist für das Elterngeld das Einkommen aus dem Jahr 2012 relevant. Hat der Mutterschutz im Feburar begonnen, dann gilt das Einkommen aus Feb 2012 bis Jan 2013. Trotz Splittung des Elterngeldes. Das wären dann im ersten Fall 6 Monate (Juli bis Dez 12) mit Einkommen und 6 Monate (Jan bis Jun 12) ohne Einkommen. Elterngeld ist kein Einkommen und die Zeit wird ab dem ersten Geburtstag (Ende der Bezugszeit) nicht mehr ausgenommen. Gruß Sabine


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