IrishAngel
Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich vor dem ersten Geburtstages unseres ersten Kindes wieder schwanger werde, wie hoch würde das Elterngeld für das zweite Kind ausfallen? Würde ich den Mindestsatz bekommen oder evtl das Elterngeld in der gleichen Höhe beziehen, wie für Kind 1? Danke im Voraus!
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Wann Du schwanger wirst ist egal. Wann das Kind geboren wird ist entscheidend. Jeder Monat ohne Einkommen zwischen 1. Geb. und neuem Mutterschutz geht mit 0€ in die Berechnung des neuen Elterngeldes. Alles vor dem 1. Geb. wird durch altes Gehalt ersetzt. Dann weißt Du was Du bekommst, plus 10% Geschwisterbonus.
Ähnliche Fragen
Hallo, Meine Frage ist, wie sich das neue Elterngeld berechnet und ob oder wie gezahltes Elterngeld berücksichtigt wird. Ausgangssituation: 1. Kind geboren am 4.7.2010 Elterngeldbezug aufgeteilt auf 24 Monate Ab 2. Geburtstag wieder berufstätig in Teilzeit Während dem zweiten Jahr Elternzeit wieder schwanger mit Zwillingen Geburt Zwilli ...
Hallo, meine Fragen sind: Wenn ich während der Elternzeit (Elterngeldbezug ein Jahr) erneut Schwanger werde, wie berechnet sich das neue Elterngeld? Kann man davon ausgehen, dass es die selbe Höhe hat wie beim ersten mal? Was ist in den Monaten zwischen Elterngeldende und neuem Mutterschaftsgeld? Wie berechnet sich die Höhe des Mutterschaftsg ...
Hallo, bis 19 Dezember 2019 bekomme ich Elterngeld Plus für meine erste Tochter, geboren am 08.März 2018. Elterngeld wurde von meinem Lohn berechnet. Mein Arbeitsvertrag hat sich aber kurz vor dem Geburt meines Kindes beendet ( war befristet). Jetzt bin ich schwanger und im Mai bekomme ich das zweite Kind. Wie sieht meine Situation mit dem Elter ...
Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gle ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...
Sehr geehrte Fr. Bader Ich bin derzeit in der 36 Woche schwanger meine Firma wo ich beschäftigt war ist wo ich in der 29 Woche Schwangerschaft in Insolvenz angemeldet meine Mutterschutzfrist ist ab dem 11.06.2025 bis 22.07.2025 da der Entbindungstermin steht der 23.07.2025 meine Frage ist wärende ich gekündigt jetzt oder wie läuft das gan ...
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellu ...
Hallo Frau Bader Hier kurz meine Situation: Ich bin mit meinem zweiten Kind in der 7Ssw (noch kein mutterpass) und noch in der Elternzeit. Nun steht mit meinem derzeitigen Arbeitgeber ein Vertragsgespräch an da ich meine Elternzeit eher beenden möchte um wieder Gehalt zu bekommen. Zu meinen Fragen: - Ist es rechtens einen Vertrag a ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit