Schwanger und bevorstehende Insolvenz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und bevorstehende Insolvenz

Hallo liebe Frau Bader, ich bin im 7. Monat (ET 25.11.02)schwanger und meiner Firma steht wohl eine Insolvenz ins Haus. Nun zu den Fragen: Wie verhalte ich mich? Welche Bezüge kann ich wo beantragen? Bekomme ich nach der GEburt dann Arbeitslosengeld? Gott, ich fühl mich so unwohl in meiner Haut. Über eine Antwort freue ich mich. Liebe Grüsse Daniela SElent

Mitglied inaktiv - 05.09.2002, 14:52



Antwort auf: Schwanger und bevorstehende Insolvenz

Liebe DAni, 1. Möglichkeit: Insolvenz vor Ende Schutzfrist Sie werden mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde gekündigt und erhalten Arbeitslosengeld. WEnn das Kind da ist, wird geprüft, ob Sie dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sonst werden Sie nicht als arbeitslos anerkannt. 2. Möglichkeit: Ins. im EU wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft der EU erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr im EU). Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht, diese kann vertraglich vereinbart sein, ansonsten erhält m an sie nur, wenn man dies mit dem AG vereinbart ist oder man sich gerichtlich vergleicht. Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EU. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Erziehungsgeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2002



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit, erneut schwanger und Insolvenz des AG ??

Hallo! Was passiert wenn das Unternehmen in dem man in Elternzeit und zusätzlich wieder schwanger ist Insolvenz anmeldet? Eventuell wird auch nur für einen Teil des Unternehmens Insolvenz angemeldet. Kann die Arbeitnehmerin gekündigt werden? Und wenn ja, welche Konsequenzen hat das für die Elternzeit, bezüglich Renten- und Krankenversicherung?...


vorsorgliche Kündigung in Insolvenz - wieder schwanger

Hallo Frau RAin Bader, bei mir scheint es etwas kompliziert zu sein. ich bin noch in Elternzeit bis 23.04.2013. Mein AG hat mir zum Ende der Elternzeit gekündigt, da er insolvent ist (er hätte schon gern früher gekündigt, aber das Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz hat es so verfügt). Nun bin ich wieder schwanger. ET ist erst...


Schwanger werden trotz Insolvenz?

Seit längerem habe ich den Wunsch eine Familie zu gründen, allerdings hat meine Firma vor kurzem Insolvenz beantragt. Was passiert wenn ich wärend der laufenden Insolvenz schwanger werde?


schwanger und insolvenz

Hallo Frau Bader. Meine frima ist seit einem jahr insolvent. es ging aber immer weiter--- gestern habe ich erfahren , dass ich meine kündigung ende november erhalten werde. Nun habe ich ,weil ich mich komisch fühlte, einen schwangeschaftstest gemacht und..er ist positiv. meine Frage, was mache ich jetzt? Arbeitslos melden, zum Jugendamt, neue ...


Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

Guten Morgen, Ich bin schwanger und erwarte nächstes Jahr ein Kind. Mein Mutterschutz beginnt im März. Das Unternehmen in dem ich arbeite steht kurz vor der Insolvenz. Wie gehe ich hier am besten vor? Ist es sinnvoll mir vor Bekanntgabe ein Beschäftigungsverbot einzuholen damit ich mein volles Gehalt weiterhin bekomme? Über eine Rückmeldung wäre i...


Arbeitslos und schwanger - Arbeitslosengeldanspruch?

Sehr geehrte Frau Bader. Nach einer Job technischen Pechsträne habe zuletzt in einem sehr stressigen Job gearbeitet, der mir leider absolut nicht lag. Wegen Unzufriedenheit habe ich eine Probezeitverlängerung erhalten und habe die Stelle letztlich verloren. Mein Mann und ich versuchten schon so lange schwanger zu werden und kaum war ich arbeitslos...


Schwanger vor Ende Elternzeit, Gehalt?

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 


Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist jetzt 2 Jahre geworden. Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Ich arbeite nun den dritten Monat bei einer anderen Firma Teilzeit in der Elternzeit. Dies hat mein erster Chef auch erlaubt. Stunden Hauptarbeitgeber:20std/Woche Dieser Vertrag ruht bis März 2025   Stunden Nebentätigkeit in Putzfirma: laut Vertrag:...


Als Krankheitsvertretung schwanger

Hallo!  folgender Sachverhalt: ich bin als Krankheitsvertretung für eine Frau angestellt bis Tag X, wo sie wieder kommt.  Wenn ich nun schwanger werde, würde ich direkt ins BV kommen (das ist bei uns so vorgesehen). Darf die Geschäftsführung dann für mich jemanden Neues einstellen, sodass ich "raus" bin?!    Ich hoffe, es ist verständlich...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...