Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

Guten Morgen, Ich bin schwanger und erwarte nächstes Jahr ein Kind. Mein Mutterschutz beginnt im März. Das Unternehmen in dem ich arbeite steht kurz vor der Insolvenz. Wie gehe ich hier am besten vor? Ist es sinnvoll mir vor Bekanntgabe ein Beschäftigungsverbot einzuholen damit ich mein volles Gehalt weiterhin bekomme? Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar!

Mitglied inaktiv - 01.12.2018, 09:03



Antwort auf: Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

Hallo, was meinen Sie mit "ein Beschäftigungsverbot einholen "? ein Beschäftigungsverbot erhält man, wenn auf der Arbeit Gefahr für Leib und Leben besteht. Nicht weil eine Insolvenz droht. Wenn die Firma schließt, wird man Ihnen kündigen, dann sind Sie arbeitslos. Hierzu braucht der Insolvenzverwalter/ AG die Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wenn Sie schwanger, in EZ oder Mutterschutz sind. Wenn dies nicht geschieht, können Sie kündigen, Vorteile haben Sie dadurch nicht. Wenn Sie nicht kündigen, läuft die EZ (falls Sie schon drin sind) erst einmal weiter. Reden Sie dann aber lieber mit der KK, damit Ihnen keine Unannehmlichkeiten entstehen (faktisch sind Sie ja nicht mehr in EZ). Bei Insolvenz erhält man idR keine Abfindung. Mit dem Ende des Vertrages endet auch der EZ. Sie haben dann keine Ansprüche auf beitragsfreie KK + Sozialversicherung mehr. Sie können sich dann beim Arbeitsamt melden, Arbeitslosengeld + beitragsfreie KK erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass Sie eine Unterbringung des Kindes nachweisen müssen. Bei der Elterngeldstelle muss es angegeben werden, wenn Sie Leistungen vom AA beziehen, da sich dies möglicherweise auswirkt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort nachdem Sie von der Insolvenz erfahren haben, melden, sonst können Sie Streichungen des Arbeitslosengeldes haben. Bezüglich des MGs ist der Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes wichtig. Wenn Sie da noch im Arbeitsverhältnis standen, erhalten Sie ganz normal MG. Wenn nicht mehr, erhalten Sie MG von der KK in Höhe des Arbeitslosengeldes (falls Sie welches erhalten). Wenn die Firma von einer anderen übernommen wird, bleibt Ihr Vertrag bestehen und Sie müssen nichts unternehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2018



Antwort auf: Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

Wie soll das denn gehen? Aus welchem Grund BV? Meinst Du, das bekommt man einfach so hinterhergeworfen? Und wenn die anderen Mitarbeiter wegen Insolvenz kein Gehalt mehr bekommen, warum solltest Du im BV es bekommen?

von LastJunikorn am 01.12.2018, 10:13



Antwort auf: Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

BV würde nichts ändern, selbst wenn du mal eben so einfach eines bekommst was mehr wie unwahrscheinlich ist. Kurz vor der Insolvenz stehen bedeutet auch nicht das man plötzlich keinen Job mehr hat. Nicht selten findet sich ein neuer Besitzer der euch dann mit übernehmen muss. Wenn nicht, muss auch das Gewerbeamt zustimmen das man dich als Schwangere kündigt. dann kann das mit dem BV so richtig fies ausgehen. Hat es der Arzt nämlich ausgestellt, heißt das das du evtl gar kein Geld mehr bekommst. Denn um ALG1 zu bekommen müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was du ja nicht tust. Und der AG darf es nur wenn er eben keine geeignete Ersatztätigkeit hat. Scheint nicht der Fall zu sein, sonst hättest du ja schon eines.

von Felica am 01.12.2018, 10:27



Antwort auf: Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

nein. ein bv kann man sich doch nicht einholen. sorry aber was du für vorstellungen hast ist schon grenzwertig! ganz normal vorgehen. was sonst? ganz normal arbeiten, was sonst? sorry da habe ich keine worte für

von mellomania am 01.12.2018, 12:09



Antwort auf: Schwanger und unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

Das Beschäftigungsverbot ist nicht dafür da, irgendwelche finanziellen Aspekte zu optimieren. Für diese Aussage von dir "mir vor Bekanntgabe ein Beschäftigungsverbot einzuholen" hab ich kein Verständnis. Damit schadest du doch dem angeschlagenen Betrieb noch mehr, vor allem wenn gesundheitlich alles ok mit dir ist. Das wäre Betrug. Wenn der Betrieb insolvent wird, und die Mitarbeiter gekündigt werden, dann wirst du genauso gekündigt. Das läuft dann über die Aufsichtsbehörde für Mutterschutz. Wenn die Mitarbeiter bleiben, dann kannst du ebenfalls bleiben. Du brauchst also gar nichts zu tun. Außer du willst dich jetzt nach deiner neuen Arbeit umsehen, das wäre evtl vorteilhaft.

Mitglied inaktiv - 01.12.2018, 15:26



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