Guten Tag
Ich brauche Hilfe.
Ich war berufstätig habe ein Kind bekommen am 08.09.2017 und habe elternzeit für 3 Jahre beantragt beim Arbeitgeber. Sprich am 09.09.2020 müsste ich wieder arbeiten.
Jetzt bin ich schwanger und der errechnete geburtstermin ist der 06.09.2020.
Meine Frage ist, wie und wann muss ich den Arbeitgeber informieren und wie es dan weiter geht mit elternzeit. Können sie mir sagen wie ich da am besten vorgehe ohne Nachteile zu haben.
Ich bitte um Info.
von
Mattigala
am 27.01.2020, 16:28
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
Sie beenden die EZ zum neuen Mutterschutz und bekommen volles MG.
Und danach einfach neue EZ für das zweite Kind
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.01.2020
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Ganz einfach du beendest die lfd Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz. Dann bekommst du so Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind.
Nach Geburt meldet du die neue Elternzeit dem Arbeitgeber.
Neues Elterngeld bedeutet aber Mindestsatz, wenn du z.zt. nicht arbeiten solltest. Bemessungsgrundlage wieder die 12 Monate vor Mutterschutz.
Mitglied inaktiv - 27.01.2020, 16:39