Hallo , ich hab da mal eine Frage
Und zwar bekomme ich im Januar mein erstes Kind , und möchte nur ein Jahr Elternzeit beantragen.
Habe von Anfang an meiner ssw Beschäftigungsverbot bekommen.
Mein Mann und ich planen gleich das nächste Baby, nun meine Frage wie ist das wenn ich im Elternzeit nochmal schwanger werde bekomme ich dann vom Arbeitgeber wieder Gehalt oder wie ist das.
Bin ein bisschen durcheinander und möchte gerne wissen wie das finanziell abläuft
Danke im voraus
von
Mami201810
am 07.12.2017, 01:44
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Hallo,
1. Sie haben bei einem Jahr keinen Anspruch auf Verlängerung
2. Ob ein Bv sicher ist, kann ich nicht beurteilen- sollten Sie keines bekommen, zB weil der Ag Sie umsetzt, müssen Sie für eine Fremdversorgung des KIndes sorgen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2017
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Geld in einem BV gibt es nur, wenn Du es auch erarbeiten könntest.
Wie wird Kind 1 denn betreut ab dem ersten Geburtstag?
von
Sternenschnuppe
am 07.12.2017, 06:39
Antwort auf:
Schwanger in Elternzeit
Schlechte Idee, weil der AG einer Verlängerung dann widersprechen kann. Und es unwahrscheinlich ist das du im Januar einen Betreuungsplatz bekommst. Im schlechtesten Fall musst du dann kündigen. Davon ab, was machst du wenn du beim ersten Kind einen Kaiserschnitt bekommst oder es mit der neuen Schwangerschaft nicht so schnell klappt?
Besser, erst einmal das erste Kind bekommen, dann EZ melden (bei mindestens 2 Jahren kann man auch ohne Zustimmung des AG verlängern), dem AG bei der Meldung gleich mitteilen das man plant nach dem ersten Jahr in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten und dann schauen wie das Mit Kind und weiterer Schwangerschaft klappen. Am besten dann auch DIREKT nach Geburt um Betreuungsplatz kümmern. So kannst du nach dem EG in TZ arbeiten - was dem neuen EG zugute kommt und die laufende EZ zum neuen Mutterschutz hin beenden. Solltest du zwischen Auslauf des EG und dem neuen Mutterschutz in TZ arbeiten und dann ein BV bekommen, würde das über die TZ-Beschäftigung laufen. Besser wie wenn du kündigen müsstest weil der AG der Verlängerung widerspricht und du keinen VZ-Betreuungsplatz bekommen hast.
Und man kann NIE mit einem BV sicher planen - das muss Arzt und AG immer wieder neu entscheiden. Und da die Gesetze dazu immer strenger werden, ist es immer unwahrscheinlicher das man eines in Zukunft bekommt. Zumal eine der Voraussetzungen dafür eine Kinderbetreuung wäre und du damit überhaupt arbeitsfähig wärst.
Und bei knappen Zeitraum zwischen Kind1 und Kind2 wäre es eh egal - weil EG eh durch Ausklammerung. sich verschiebt.
Mitglied inaktiv - 07.12.2017, 07:14