Schwanger in Elternzeit - Krankschreibung nach Ablauf der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit - Krankschreibung nach Ablauf der Elternzeit

Hallo Frau Bader, folgende Situation: unser Sohn wurde am 22.05.03 geboren. Bei meinem AG reichte ich 1 Jahr Elternzeit ein. Theoretisch müsste ich kommenden Montag wieder arbeiten, was eigentlich auch kein Problem wäre. Ich wurde während der Elternzeit wieder schwanger und unser zweites Kind soll am 20.09.04 geboren werden. Mein Frauenarzt hat mich nun ab Montag krankgeschrieben, da ich - bedingt durch die doppelte Belastung (Schwangerschaft, Krabbelkind etc.) vorzeitige Wehen bekommen habe und zudem unter einer sehr starken Kreislaufschwäche (immer wieder Ohnmachtsanfälle) leide. Wie sehen jetzt die Konsequenzen aus? Kann mir mein AG kündigen, da ich ja nicht zum Dienst antreten werde, muss ich die Elternzeit verlängern, gibt es Lohnfortzahlung/ Krankengeld (ich glaube nicht, schließlich habe ich in diesem Jahr noch nicht gearbeitet). Kurz: wie geht es jetzt theoretisch weiter, nachdem ich meine Krankmeldung abgeschickt habe??? Vielen herzlichen Dank für eine ebenso ausführliche Antwort! C. Jäckel

Mitglied inaktiv - 18.05.2004, 21:51



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit - Krankschreibung nach Ablauf der Elternzeit

Hallo, es wird ganz normal wie bei jeder Krankschreibung durch den AG 6 Wo. der Lohn fortgezahlt, danach gibt es Krankengeld von der KK. Wenn Sie den EU verlängern (mit Zustimmung des AG), erhalten Sie keine ZAhlungen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2004



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