Frage: Rückkehr nach EU

Liebe Frau Bader, was passiert, wenn der Arbeitgeber den Arbeitsplatz mit einer unbefristeten Kraft besetzt hat und es keine äquivalente Stelle gibt. Hier: Vorstandssekretärin direkt dem Vorstand unterstellt - dazu gibt es kein Äquivalent in dem Unternehmen. Ist der Arbeitgeber am Zug, um eine Lösung (Abfindung o. ä.) zu finden oder muß ich nach Rückkehr aus dem EU bzw. ein paar Monate vorher Vorschläge unterbreiten? Danke für Ihre Antwort. Dania

Mitglied inaktiv - 10.01.2002, 20:51



Antwort auf: Rückkehr nach EU

Liebe DAnia, das ist das Problem das AG. Wenn er Ihnen den alten/ einen vergleichbaren Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stellen kann, hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Sie haben einen gesetzl. Anspruch dadrauf. Ich würde mich nicht mit einer Abfindung (ausser sie ist saftig) wegdrängeln lassen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2002



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