Hallo, Frau Bader, meine Elternzeit endet am 30.12.2008 -- dann habe ich 1 Jahr genommen. Geplant war, in Teilzeit zurückzugehen. Vor meiner Elternzeit war ich auf Reisebasis 5 Monate in England eingesetzt (mein Mann arbeitet hier als Entsendeter, gleicher Arbeitgeber, mehrere Tausend Mitarbeiter). Mir wurde damals kein Entsendungsvertrag angeboten wegen meiner bestehenden Schwangerschaft. d.h. ich war auf einer deutschen Kostenstelle, habe aber die ganze Zeit in England gearbeitet. Nun sagt mein Arbeitgeber, daß ich bei Rückkehr aus der Elternzeit nur Anspruch auf einen Job in Deutschland hätte. Das hilft mir natürlich nicht weiter, weil mein Mann noch hier in England eingesetzt ist. Muß ich das so akzeptieren und meine Elternzeit damit zwangsweise verlängern? Oder kann ich verlangen daß ich einen Job am gleichen Ort wie vorher bekomme? Vielen Dank für Ihren Rat.
Mitglied inaktiv - 31.10.2008, 17:15