Hallo Frau Bader, ich habe noch 10 Tage Resturlaub von vor dem Mutterschutz. Ich habe 3 Jahre EZ beantragt, das erste Jahr frei und die restlichen 2 Jahre Teilzeit in Elternzeit. Nun habe ich von meinem AG die Info bekommen, dass ich die Resturlaubstage aus 2018 (der Geburtstermin war der 05.03.18, seit dem 05.03.19 arbeite ich wieder) bis zum 30.04. einbringen muss. Ich dachte, man könnte die Urlaubstage bis nach der EZ aufheben und deswegen hatte ich eigentlich geplant, die 10 Tage im Sommer zu nehmen, wenn ich 6 Wochen Sommerferien überbrücken muss, da Kindergarten und Tagesmutter im Wechsel zu haben. Kann ich das so machen oder hat mein AG Recht? Vielen Dank Niki
von Niki1980 am 27.03.2019, 08:18