Hallo, ich hab gehört, man hätte ein Recht auf den selben Arbeitsplatz den man vorher hatte, wenn man nur 12 Monate in Mutterschutz gehe. Also ein Recht auf die selbe Abteilung und nicht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, allerding mit der selben Stundenzahl wie vorher. Ist das richtig? Mit freundlichen Grüßen MinoMama
Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 19:00