RV und KV während Bezug von Erziehungsgeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: RV und KV während Bezug von Erziehungsgeld?

Hallo Fr. Bader, ich hoffe Sie können mir weiter helfen. Im Februar werde ich mein zweites Kind erwarten. Bis zum Mutterschutz bin ich arbeitslos gemeldet und somit über das Arbeitsamt krankenversichert. Ich bin auch Gesellschafterin (50%)- Geschäftsführerin (weniger als 8 h pro Woche) und befürchte nun, dass ich mich nach der Geburt zum Mindestsatz von ca. DM 500,- selbst krankenversichern muss. Familienversichert werden kann ich nicht, da mein montl. Einkommen mit 700,- DM beträgt, ich jedoch auf meine DM 700,- angewiesen bin und kann mir den hohen Mindestbeitrag (gilt für Selbstständige) nicht leisten, da mein Mann sehr wenig verdient. Heißt das, mein Mann und ich müssen unsere GmbH schließen, weil wir uns die hohen Beiträge nicht leisten können, oder bin ich automatisch beitragsfrei krankenversichert, wenn ich Erziehungsgeld beziehe? Beitragsfrei rentenversichert bin ich wahrscheinlich nicht, da ich ich keinem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehe ?? oder bekommt jede Mutter unabhängig vom Bezug des Erziehungsgeldes 3 Jahre in der RV angerechnet? Vielen Dank für Ihre Antwort. Karin

Mitglied inaktiv - 09.08.2001, 17:17



Antwort auf: RV und KV während Bezug von Erziehungsgeld?

Liebe Karin, 1. Ja, die Anrechnung bei der RV erhält der, der das Kind erzogen hat. 2. Entscheidend für die beitragsfreie KK ist, ob Sie vorher pflichtversichert waren und sich nun im EU befinden. Auf Arbeitslose trifft das zu. Etwas anderes gilt für Gesellschafter. Für Ihren Einzelfall erkundigen Sie sich am besten bei der KK und dem AA. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.08.2001



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