bei meiner ersten geburt, hab ich grad mal so überlebt!
was passiert eigentlich, wenn wir 2 nicht verheiratet sind?
er das sorgerecht mit der vaterschaftsannerkennung erst nach der geburt machen kann und ich es nich schaffen sollte?
was ist dann auch mit meiner, aber nicht seiner leiblichen tochter?
für diese habe ich das alleinige sorgerecht.
und ich aber möchte, daß er sich, falls was passiert um die 2 kümmert?
gibt es da keine reglung, was man davor machen kann?
Mitglied inaktiv - 28.08.2002, 14:53
Antwort auf:
nochmal wegen vormundschaft oder gemeinsames sorgerecht..
HAllo,
nun mal nicht alles so negativ sehen!
Ich würde schon vorher beim Jugendamt anerkennen lassen und außerdem dort ein Vorsorgetestament hinterlegen. Wie das geht, weiß der SAchbearbeiter dort.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2002
Antwort auf:
nochmal wegen vormundschaft oder gemeinsames sorgerecht..
Ich glaube, ichhabs schon mal geschrieben:
Man kann vor der Geburt nicht nur die Vaterschaftsanerkennung machen lassen, sondern auch das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren.
Viel Glück für die Geburt!
Désirée
Mitglied inaktiv - 29.08.2002, 13:09