Welche rechtliche Form sollte eine "Verfügung" haben, wer im Todesfall der Eltern nach deren Willen die Vormundschaft übernehmen soll?
Welchen Vorteil oder Nachteil hat es, das vor einem Notar zu "verfügen"?
(Ziel ist es, daß nicht das Vormundschaftsgericht involviert wird, da das im Bekanntenkreis zu unnötigen und unsinnigen Folgen für Kinder und andere Hinterbliebene geführt hat.)
Vielen Dank!
von
auf der Reise
am 15.03.2022, 10:14
Antwort auf:
Vormundschaft im Todesfall der Eltern - wie verfügen?
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.03.2022
Antwort auf:
Vormundschaft im Todesfall der Eltern - wie verfügen?
Hallo,
such mal unter dem Stichwort "Sorgerechtsverfügung".
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 15.03.2022, 14:56