Guten Tag, meine Lebensgefährtin und ich (Frau) haben einen gemeinsamen Sohn. Wir sind nicht verheiratet. Unser Sohn ist mit künstlicher Befruchtung gezeugt. Ich würde ihn gern adoptieren und dafür würden wir vorher auch heiraten, allerdings habe ich nun gelesen, das der Altersunterschied zwischen dem Adoptierten und dem Adoptierenden nicht mehr als 50 Jahre betragen darf. Mein Sohn ist vier Monate alt und ich bin zweiundfünfzig Jahre alt.
Frage 1: Kann ich trotzdem versuchen, ihn zu adoptieren, wie ernst wird das mit dem Altersunterschied ausgelegt?
Frage 2: Sofern ich nicht adoptieren kann, würde ich mit meiner Partnerin eine Sorgerechtserklärung inklusive Vormundschaftserklärung vereinbaren. Wäre das der richtige Weg, um unseren Sohn im Falle des Todes meiner Partnerin sicher bei mir zu wissen? Wo bekomme ich für die o.g. Erklärungen eine vernünftige Vorlage her? Eine Unterhaltsverpflichtung habe ich bereits notariell abgegeben.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, mit freundlichen Grüßen, Ernstborstel :-)
von
Ernstborstel
am 12.12.2018, 16:48
Antwort auf:
Sorgerechtserklärung / Vormundschaft
Hallo,
eine Stiefkindadoption ist jetzt möglich. Frage ist dann aber auch, ob der leibliche Vater eingetragen ist, dann muss er zustimmen.
Der Altersunterschied sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen und daher möglichst nicht mehr als 40 Jahre betragen. Das ist keine gesetzl. Vorgabe, könnte aber zum Problem werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.12.2018
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Sorgerechtserklärung / Vormundschaft
ich verstehe grad nich warum du euren sohn adoptieren musst. wer ist in der geburtsurkunde als vater eingetragen?
von
mellomania
am 12.12.2018, 19:46
Antwort auf:
Sorgerechtserklärung / Vormundschaft
Wahrscheinlich deshalb Adoption weil es aktuell medizinisch nicht möglich ist das zwei Frauen ein Kind zeugen. Scheint das die andere das Kind geboren hat und die TE es nun adoptieren will. Das würde aber die vorherige Frage absurdum führen da sie da ja von BV und möglicher neuer Schwangerschaft spricht. Mit über 52 Jahren dürfte eine Schwangerschaft nächstes Jahr trotz künstlicher Befruchtung schwierig werden. Mögliche Erklärung, beide Frauen teilen sich diesen Usernamen.
von
Felica
am 12.12.2018, 20:24
Antwort auf:
Sorgerechtserklärung / Vormundschaft
daher fragte ich. weil ich da irgendwie nicht so durchsteige. ein arzt der eine künstliche befruchtung durchführt mit 52? dass beide den usernamen nutzen könnte sein...irgendwie :-) danke
von
mellomania
am 12.12.2018, 20:42
Antwort auf:
Sorgerechtserklärung / Vormundschaft
@mellomania
die TO ist 52 Jahre alt, hat aber nicht das Kind ausgetragen sondern ihre Partnerin. Diese ist offensichtlich jünger.
floe
von
la-floe
am 13.12.2018, 09:08