Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Testament und Vormundschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Testament und Vormundschaft

Mitglied inaktiv

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine grosse OP vor mir und möchte ein Testament hinterlassen. Nebst meines Mannes soll meine Schwester und / oder Eltern ein Sorgerecht für meine Kinder erhalten im Falle meines Todes. Frage: Wir leben in der Schweiz, meine Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft, ich bin Deutsche, mein Mann Schweizer. Ist ein von mir aufgesetztes Testament auch sicher gültig oder muss ich zu einem Notar gehen? Ich wäre wirklich sehr froh über Ihren Ratschlag. Besten Dank und Grüsse aus der Schweiz Nicole V.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallol, nach dt. R echt bekommt er die Kinder und etwas anderes können Sie nur festlegen, wenn Sie sachliche Gründe haben, die auch beweisbar sind. Aber da alle in CH leben gilt das dortige Recht. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Du traust also deinemmann nicht die alleinige Sorge für die Kinder zu? Huiii DAS wirst Du aber gut begründen müssen (im Testament). Trotzdem würde ich deinem ann (hier in D) gute Chancen einräumen, daß er das alleinige Sorgerecht trotzdem bekommt, oder besser: behält, da er ja schon Sorgeberechtigter ist. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Richtig. Er ist Geschäftsmann und die Kinder interessieren ihn nur an 2. Stelle und nur wenn sie "brav" sind und "funktionieren". Deshalb hätte ich gerne eine Vertretung für mich - es ist schon klar, dass mein Mann das Haupt-Sorgerecht haben wird aber es soll einfach noch meine Schwester (oder Eltern) auch ein Wort mitzureden haben - und vor allen Dingen ein Besuchsrecht haben. Danke und Ciao, Nicki


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