Hannah88freudig
Mein Mann und ich überlegen, ob es Sinn macht ein Testament zu verfassen. Wir sind beide jung und gesund, aber leider ist nie auszuschließen, dass uns beiden etwas zustößt. Hauptsächlich geht es um unseren Sohn (2 Jahre). Was würde ohne Testament passieren? Würden die Großeltern automatisch das Sorgerecht bekommen? Oder würden sie es sicher bekommen, wenn wir es in einem Testament festhalten? Was empfehlen sie, in welcher Form man es anlegt? Wo hinterlegen? Was für Punkte sollten drinstehen? Lg
Hallo, das prüft und entscheidet das Vormundschaftsgericht und hängt u.a. auch vom Alter der Eltern ab. Sie können es aber testamentarsich verfügen, dann ist das gericht daran gebunden, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist. Liebe Grüße NB
Berlin!
solche komplexen Fragen sind fast unmöglich in einem Forum zu beantworten und ihr werdet um die Hilfe einer Fachfrau nicht herumkommen. Je nachdem eine Fachanwältin für erbrecht und/oder Notarin. Es gibt schon verschiedene Möglichkeiten, ein Ehegattentestatement zu erstellen. Man kann dort Wünsche äußern, wer sich im Fall des Ablebens um das Kind kümmert, das ist aber nicht bindend. Beispiel: es sollen die Großeltern sein, die sind dann aber schon 93. Vorgaben der Eltern sollen aber nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Ein Testament muss immer schriftlich erfolgen. Manchmal sogar handschriftlich. Kommt darauf an. Lasst Euch beraten!
peekaboo
Grundsätzlich könnt ihr aber für die Versorgung des Kindes ein Schreiben aufsetzen und es beim Jugendamt und der Person hinterlegen, die das Kind versorgen soll. Finanziell bedingt kann es allerdings sein, dass dem Kind unter Umständen einen völlig fremden Betreuer vom Amt vorgesetzt wird, die alles finanzielle regelt. Darauf hat uns der Notar hingewiesen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, meines Wissens nach, kann im Testament geregelt werden, wer Vormund der Kinder wird, wenn beide Elternteile versterben. Kann man dort auch festhalten, wer die Kinder keinenfalls bekommen soll? Muss man dies begründen? Wäre die Begründung "Alkoholiker" ausreichend? (Beispielsweise würden ja die Eltern oder Schwiegerelte ...
hallo fr. bader, mein mann und ich moechten unser kind in guten haenden wissen, falls uns beiden etwas zustossen sollte, was wir ja keinesfalls hoffen!! deshalb moechten wir ein testament machen! nun zu meinen fragen: - ist es tatsaechlich so, dass das sorgerecht nicht automatisch an geschwister/grosseltern geht und das jugendamt es in ein ...
Hallo, ich habe das alleinige Sorgerecht für unsere gemeinsame, minderjährige Tochter, lebe aber mit dem Vater zusammen. Muß er, wenn er in seinem Testament unserer Tochter etwas vereben möchte, erst das gemeinsame Sorgerecht beantragen?
Hallo Frau Bader, meine Eltern waren verheiratet und hatten (haben) 2 gemeinsame Kinder. Mein Vater hat meine Mutter verlassen und hat sich scheiden lassen, als wir Kinder 15 und 17 Jahre alt waren. Seit damals lebt er mit einer anderen Frau zusammen und ist mit ihr inzwischen auch verheiratet. Vor einiger Zeit übergab er mir und meiner Schweste ...
Sehr geehrte Frau Bader, wir sind gerade dabei, ein Haus zu kaufen und überlegen, ein Testament zu verfassen, das uns ermöglicht, das Haus ggf. zu verkaufen, sollte einer von uns beiden sterben, solange unser Sohn (2 Jahre) mindermährig ist. Hierfür käme nach unseren Recherchen das Berliner Testament in Frage. Doch wie sieht das in der Realität au ...
Sehr geehrte Frau Bader, wäre es sinnvoll im Falle eines Todes ein Testament aufzusetzten damit die Kinder nicht zum Kindsvater kommen? Ich möchte nicht das es so rüber kommt das die Kinder nicht zu ihm dürfen. Ich habe schon alles probiert, selbst mit ihm gesprochen und übers Jugendamt Termine gemacht. Beides hat nicht geklappt er interessiert si ...
Hallo Frau Bader, ich habe einige Fragen zum Testament,bzw. zur Sterbegeldversicherung. Zunächst einmal die aktuelle Lebenssituation: Ich bin 39 Jahre alt und habe 5 Kinder von 7-17 Jahren Alleinerziehend aber noch nicht geschieden . Nun mache ich mir natürlich Gedanken darüber, was passiert, sollte ich sterben. Der Vater hat kein I ...
Ich habe mal eine Frage, was Testamente betrifft. Sohn hat keinen Unterhalt des Erzeugers erhalten, mittlerweile volljährig und gut verdienend. WAS wäre, wenn ihm etwas passiert? Single ohne Kinder. Gesetzliche Erben wären die Eltern je zur Hälfte? Ober kann dieser Erbteil aufgrund nicht erfolgter Unterhaltszahlungen angefochten werden?
Guten Morgen, wir sind gerade dabei ein Testament zu schreiben. Dabei beschäftigt uns die Frage, wer kümmert sich im Falles des Falles weiter um unsere Kinder. Dürfen wir mehrere Personen angeben, die sich dann um unsere Kinder kümmern? Natürlich nicht alle gleichzeig, das ist klar. Aber wenn Person A stirbt, dann Person B. Wenn Person B bis da ...
Guten Tag Frau Bader, Wir haben eine Frage dazu, bei wem das Kind bleiben soll, falls uns Eltern etwas passieren sollte (hoffentlich trifft das nicht ein!). Wir wünschen uns eigentlich, dass unser Kind dann bei der Patin bleibt, womit sie auch einverstanden ist. Soll das irgendwo verschriftlicht werden oder reicht so eine Vereinbarung? Ich vermut ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Elternzeit
- Elterngeld
- Beratungshilfe und Unterhalt rückwirkend
- Frühchen Mutterschutz
- Kurzarbeit annehmen in Elternzeit
- Mindestunterhalt
- Minijob, Arbeitgeber will Urlaub kürzen
- Umzug nach Österreich
- Umzug nach Österreich
- Schwanger während EZ & zeitgleicher geringfügiger Beschäftigung bei einem anderen AG