Sie antworteten zwar schon mit "ja", daß mir trotz einer Kündigung meinerseits nach Ablauf des Erziehungsurlaubes die Urlaubstage in Form einer Auszahlung zustehen aber da ich mir hunderprozentig sicher sein möchte bei der Formulierung des Briefes an meinen EX-AG wollte ich nochmal sichergehen, ob daß immer gilt oder nur wenn das vertraglich oder tariflich geregelt ist? DANKE; DANKE; DANKE!
Mitglied inaktiv - 19.01.2008, 16:41