Frage:
Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Hallo, ich weiß es ist ein leidiges Thema aber ich muss noch was fragen und zwar, möchte ich meinen Arbeitgeber kündigen bei diesem habe ich noch elternzeit. Diese habe ich beantragt mit genauem Wortlaut : erstes Lebensjahr meines Kindes als elternzeit beanspruchen und somit ab dem 2.3. Wieder ins Arbeitsleben eintreten.
Soweit so gut, nun habe ich eine andere Stelle gefunden und nun zur Frage.
Kann ich meinen Arbeitsvertrag zum 28.2. Kündigen? Ich habe 4 Wochen Kündigungsfrist zm Ende oder zur Mitte des Monats. Ich weiß das man zum Ende der elternzeit 3 Monate Frist hat aber das Ende der elternzeit ist ja der 2.3. Oder?
Vielen Dank für die Rückmeldungen
LG
von
Posemuckel_2002
am 22.01.2020, 06:33
Antwort auf:
Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Hallo,
ja, zum Monatsende geht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2020
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Kannst du so machen... Zum 28.02.
Mitglied inaktiv - 22.01.2020, 07:09
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Zum 29.2. Hab vergessen das dieses Jahr einen Tag mehr hat
von
Posemuckel_2002
am 22.01.2020, 07:30
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Na dann zum Monatsende, den 29.02
Mitglied inaktiv - 22.01.2020, 07:32
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Wenn deine EZ zum 2.3. endet und du zu diesem Termin (genau Ende der EZ) kündigen willst, musst du doch die 3 Monate Frist einhalten. Die sind aber jetzt bereits abgelaufen.
Jetzt könntest du mit der vertraglichen Frist von 4 Wochen an deinem 1. Arbeitstag zu Mitte April kündigen.
von
cube
am 22.01.2020, 07:43
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Ich glaube das verstehst du falsch, cube, ende der ez ist der 2. 3. Wenn ich zum 2.3. Hätte kündigen wollen, hätte ich 3 Monate Frist. Davor oder danach die normale vertragliche. Ich könnte genauso gut sagen ich kündige zum 15.3., das würde auch gehen. Mir geht's aber um den 29.2.
von
Posemuckel_2002
am 22.01.2020, 08:27
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Du kannst innerhalb der Elternzeit mit deiner vertraglichen Frist kündigen. Also zum 29.02.
Hast dann halt keine Elternzeit mehr. Zu wann wolltest du denn neu anfangen?
Mitglied inaktiv - 22.01.2020, 08:33
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Ahh, ok :-) Ja, dann geht es.
Wobei ich als AG evt ein bisschen angefressen wäre, weil ja zwischen dem 29.2. und 2.3. tatsächlich nur 2 Tage liegen. Ich denke, ich würde als AG nicht erwarten, das ein MA das auf diese Art nutzt, um im Prinzip doch zum Ende der EZ aber ohne die 3-Monats-Frist zu kündigen und ich wider Erwarten plötzlich doch ohne MA da stehe.
Aber: Recht ist Recht :-)
von
cube
am 22.01.2020, 08:34
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
So wie er sich verhält, möchte er das ich gehe. Hatte viel Theater mit ihm und zum Ende hin der ez hat er mir geschrieben, dass er mir keine tz anbieten kann (oder will) und ich meinen Resturlaub zu nehmen habe diesen aber persönlich einzureichen habe im Büro.
von
Posemuckel_2002
am 22.01.2020, 09:16
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Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Will heute mit dem neuen AG verhandeln, entweder zum 1.3. Oder zum 16.3 neu anfangen. Mir wäre aus finanziellen Gründen aber der 1.3. Lieber
von
Posemuckel_2002
am 22.01.2020, 09:18
Antwort auf:
Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Hallo,
Ja du kannst zum 29.2. mit der 4 wöchigen Frist kündigen oder auch zum 15.3.
Ich finde es auch nicht dem Arbeitgeber gegenüber unfair. Ich finde eher diese 3 Monatsfrist eigenartig. Wenn ich sonst 4 Wochen Kündigungsfrist habe, warum muss es dann eine längere Frist zum Elternzeitende geben. Da braucht der Chef ja auch nicht länger jemanden zu finden, als wenn er regulär kündigt. Der Chef wird sich schon was dabei gedacht haben, als er eine Kündigungsfrist von 4 Wochen festgelegt hat.
LG luvi
von
luvi
am 22.01.2020, 09:24
Antwort auf:
Neuer Arbeitsplatz, alten kündigen in elternzeit
Ja, da geb ich dir Recht.
Wenn ich aber als AG eben nach geltendem Recht davon ausgehe, das eine Kündigung zum Ende der EZ eben 3 Monate vorher erfolgen muss, ist es eben sehr kurzfristig statt dessen 4 Wochen vorher Bescheid zu bekommen.
Die eingestellte Vertretung zB hat sich evt. schon etwas anderes gesucht und kann nicht auf unbefristet gesetzt werden.
Aber wie ich sagte: geltendes Recht ist eben, dass die AP darf. Und dazu kann es ihr ja egal sein - sie geht ja eh nicht mehr dort arbeiten :-)
von
cube
am 22.01.2020, 09:37