Hallo,
ich bin Lehrerin und für das kommende Schuljahr beurlaubt aus familiären Gründen (Kinder, 5 und 9 Jahre). Ich hätte jetzt die Chance in meinem Wohnort an einer privaten Ersatzschule (staatl. anerkannt) ein paar Stunden zu unterrichten.
Wie viel Stunden darf ich unterrichten und was darf ich überhaupt dazu verdienen?
Vielen Dank und viele Grüße
Zora
Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 09:22
Antwort auf:
Nebentätigkeit während Beurlaubung
Hallo,
für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.05.2009