Sehr geehrte Frau Bader,
im kommenden September endet meine Elternzeit; damit habe ich die gesamte für drei Kinder zur Verfügung stehende EZ aufgebraucht. Ich bin auf Lebenszeit verbeamtete Lehrerin und hatte zwischen meinem ersten und zweiten Kind in der EZ Teilzeit gearbeitet. Nun habe ich für die Zeit ab September eine Beurlaubung aus fam. Gründen ohne Bezüge beantragt, weil es uns nicht praktikabel erscheint, dass ich bereits dann wieder in den Beruf einsteige. Verwundert hat mich, dass ich dann angeblich keine Beihilfeberechtigung mehr habe (und meine Kinder, die bei mir mitversichert sind, ebenfalls nicht) und dass ich mich sinnvollerweise vollständig privat versichern lasse.
Ist das so korrekt oder gibt es eine Möglichkeit, doch Beihilfe zu erhalten? Oder hätte ich eine andere Art von Beurlaubung beantragen müssen, um weiter beihilfeberechtigt zu sein?Wir leben in Baden-Württemberg; mein Mann ist ebenfalls privat versichert (falls das für die Sachlage von Belang sein sollte) und unsere Kinder sind alle noch weit vom 18. Lebensjahr entfernt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
Mit freundlichem Gruß
Birgit
von
Birgit1310
am 11.01.2022, 21:38
Antwort auf:
Beihilfeberechtigung bei Beurlaubung aus fam. Gründen?
Hallo,
musste mich selber aufschlauen. Die Beihilfe ruht dann auch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2022
Antwort auf:
Beihilfeberechtigung bei Beurlaubung aus fam. Gründen?
Hallo,
das habe ich gefunden:
https://lbv.landbw.de/-/beurlaubung
Viele Grüße
von
Mamamaike
am 12.01.2022, 03:37
Antwort auf:
Beihilfeberechtigung bei Beurlaubung aus fam. Gründen?
das ist richtig. in der berulaubung hast du kein anrecht auf beihilfe.
von
mellomania
am 12.01.2022, 05:16
Antwort auf:
Beihilfeberechtigung bei Beurlaubung aus fam. Gründen?
Hallo Birgit,
es ist tatsächlich so, dass Du Dich im Urlaub ohne Bezüge selbst versichern musst. Wir haben das hier so geregelt, dass mein Mann sich dann wieder über die Betriebskrankenkasse gesetzlich versichert hat. Das ging, weil er durch Aufstockung der betrieblichen Rentenversicherung weniger verdiente, leicht.
Wenn es so eine Lösung für Euch nicht gibt, musst Du Dich tatsächlich mitsamt der Kinder privat versichern.
Übrigens sind ein paar Monate zwischen Elternzeitende und Neubeginn des Dienstes normalerweise auch noch beihilfemäßig abgedeckt.
VG Sileick
von
Schniesenase
am 12.01.2022, 10:02