juliane-marie
Sehr geehrte Frau Bader, meine am 30.11.2017 ablaufende EZ habe ich verlängert und beantragt, in TZ zu arbeiten. Ab MO wird also gearbeitet, aber ich habe erst noch einige Tage Urlaub. Was kann ich tun, wenn ich noch nicht zu dieser Arbeit zurückkehren möchte? Sie hatten hierzu geschrieben, ich könne die TZ-Vereinbarung kündigen. Was gibt es hier für Fristen? Zu wann kann ich diese kündigen? Meine regulären Kündigungsfristen betragen 4 Monata zum Quartalsende - werden diese angewandt? Kann ich mich denn auch generell beurlauben lassen? Was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Fristen eingehalten werden? Ich würde nämlich während dieser Zeit gerne woanders arbeiten, um es zu testen und nicht unnötig meine Stelle im öffentlichen Dienst zu riskieren. Meinen Chef will ich darüber unterrichten, wenn es dazu kommt. Muss er denn auch genehmigen?
Hallo, es gelten die vereinbarten Fristen. Nur hätten Sie sich da auch eher überlegen können, der Ag plant ja mit Ihnen. Liebe Grüße NB
cube
Ja, der AG muss seine Zustimmung erteilen, wenn er selbst keine Möglichkeit hat, dich TZ einzusetzen (während EZ). Aber offensichtlich kann er das ja? Ich bezweifle, d es einen guten Eindruck macht mitzuteilen, man möchte lieber wo anders arbeiten. Ob dein AG dir das dennoch erlauben müsste, weiß ich jedoch nicht.
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