Sehr geehrte Frau Bader, meine am 30.11.2017 ablaufende EZ habe ich verlängert und beantragt, in TZ zu arbeiten. Ab MO wird also gearbeitet, aber ich habe erst noch einige Tage Urlaub. Was kann ich tun, wenn ich noch nicht zu dieser Arbeit zurückkehren möchte? Sie hatten hierzu geschrieben, ich könne die TZ-Vereinbarung kündigen. Was gibt es hier für Fristen? Zu wann kann ich diese kündigen? Meine regulären Kündigungsfristen betragen 4 Monata zum Quartalsende - werden diese angewandt? Kann ich mich denn auch generell beurlauben lassen? Was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Fristen eingehalten werden? Ich würde nämlich während dieser Zeit gerne woanders arbeiten, um es zu testen und nicht unnötig meine Stelle im öffentlichen Dienst zu riskieren. Meinen Chef will ich darüber unterrichten, wenn es dazu kommt. Muss er denn auch genehmigen?
von juliane-marie am 01.12.2017, 15:47