Hallo, wie ist die Krankenversicherung während einer beamtenrechtlichen familienpolitischen Beurlaubung (NRW) geregelt? Stimmt es, dass dann der Beihilfeanspruch entfällt und man auch als Beamtin in die gesetzliche KV aufgenommen werden muss(im Rahmen einer Familienversicherung)? Was ist, wenn man während der Beurlaubung unterhälftig arbeitet und somit eigenes Einkommen hat? Zieht dann noch die Familienversicherung? Wenn nein, wie versichert man sich dann? Was ist mit der bestehenden (uns später wieder benötigten) privaten KV? Braucht man eine Anwartschaftsversicherung? Im schlimmsten Fall sind dann ja zeitgleich zwei Versicherungen zu finanzieren.... Vielen Dank für eine Antwort
von baumhaus am 01.04.2014, 10:52