Riccardo
Guten Tag Frau Bader, eine Frage zu folgendem Szenario: Eine verbeamtete Grundschullehrerin in BW, die zum Berufseinstieg in den Privatschuldienst beurlaubt wurde. Diese Beurlaubung lief während EZ für´s 2. Kind aus. Nun erneute Schwangerschaft. Fragen: - Kann hier EZ vorzeitig vor Mutterschutzbeginn beendet werden? - Besteht Anspruch auf Dienstbezüge während Mutterschutzfrist? Wenn ja, auf welcher Basis, da ja bisher wegen Beurlaubung kein Dienstverhältnis bestand? - Bei der 1. Schwangerschaft wurde Beschäftigungsverbot angeordnet. Der Grund hierfür besteht wohl noch immer. Ist das hier möglich- sprich EZ noch früher beenden, um Bezahlung der Dienstbezüge auszuweiten? Vielen Dank für Ihre Hilfe
Hallo, die Beurlaubung lief aus, ich gehe davon aus, dass Sie mit der normalen Stelle in Elternzeit sind. Dann kann die Elternzeit vorzeitig vor Beginn des Mutterschutzes beendet werden. Und Sie haben Ansprüche auf Dienstbezüge, da die Beurlaubung ja zu Ende ist. Bei Beamten ist eine vorzeitige Beendigung möglich. Richtig finde ich das nicht. Bitte berücksichtigen Sie, dass ein Beschäftigungsverbot nicht mehr so einfach ausgesprochen werden darf, sondern ihr Arbeitgeber bzw. Dienstherr sich bemühen muss, sie umzusetzen. Liebe Grüße NB
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