Guten Tag Frau Bader, eine Frage zu folgendem Szenario: Eine verbeamtete Grundschullehrerin in BW, die zum Berufseinstieg in den Privatschuldienst beurlaubt wurde. Diese Beurlaubung lief während EZ für´s 2. Kind aus. Nun erneute Schwangerschaft. Fragen: - Kann hier EZ vorzeitig vor Mutterschutzbeginn beendet werden? - Besteht Anspruch auf Dienstbezüge während Mutterschutzfrist? Wenn ja, auf welcher Basis, da ja bisher wegen Beurlaubung kein Dienstverhältnis bestand? - Bei der 1. Schwangerschaft wurde Beschäftigungsverbot angeordnet. Der Grund hierfür besteht wohl noch immer. Ist das hier möglich- sprich EZ noch früher beenden, um Bezahlung der Dienstbezüge auszuweiten? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von Riccardo am 09.01.2018, 10:10