Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beurlaubung zwischen Elternzeit und Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beurlaubung zwischen Elternzeit und Mutterschutz

Fiou

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit der Geburt meines ersten Kindes (20.07.2010 Geburtstag) in Elternzeit. Vollzeitstelle unbefristet als Erzieherin. Im Mai 2013 wechselte ich übergangslos in die Elernzeit meines zweiten Kindes die am 29.05.2016 nun endet. Der voraussichtliche Geburtstermin meines dritten Kindes ist der 24.07.2016, dementsprechend beginnt der neue Mutterschutz am 12.06.2016. In der Zwischenzeit empfiehlt mir mein Arbeitgeber mich beurlauben zu lassen (ohne Entgeld). Möglich wäre noch die 10 Werktage arbeiten zu gehen, allerdings mit 2 Kindern in Vollzeit nicht realistisch kurz vor Mutterschutz. Es konnte mir nun weder die Krankenkasse, noch die Rentenkasse und auch nicht mein Arbeitgeber (größere Stadt mit Personalabteilung) erklären inwieweit mir durch eine Beurlaubung (unbezahlt da vermutlich kein Resturlaub) Nachteile entstehen können wie z.B. bei der Bezuschussung des Mutterschaftsgeldes. Rentenansprüche werden lt. Rentenkasse bei unter vier Wochen keine gekürzt. Will es mir mit meinem Arbeitgeber natürlich nicht verscherzen aber auch keine Nachteile (evtl. sich auch später erst auswirkende) haben. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Tamara


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben natürlich Nachteile: - Was ist mit der KK in dieser zeit? - Geringeres MG - Geringeres EG Können Sie es nicht über Urlaub regeln? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Würde mich auf keinen Fall beurlauben lassen. Dann lieber die 10 Tage mit Urlaub überbrücken. Du erwirbst ja vollen Urlaubsanspruch in den 14 Wochen Mutterschutz. Falls wirklich kein Resturlaub mehr vorhanden ist. Wobei ich da die Frage stellen würde, hattest Du Mutterschutz beim 2ten Kind beim AG gemeldet? Also die Elternzeit von Kind1 beendet, Mutterschutz für Kind2 genommen und dann anschließend Elternzeit für Kind2. Dann müsste aus diesem ja auch noch Urlaubsanspruch bestehen. Würde ich mal dringen abklären.


allmountain

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Du wirst von Mai bis September (Ende Mutterschutz) 2016 neuen Urlaubsanspruch haben. Das werden durchaus 10 Tage sein ;)


Lina_100

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Hallo, haben Sie keinen Resturlaub mehr aus dem Mutterschutz Kind 2? Im übrigen erwerben Sie doch auch im neuen Mutterschutz bezahlten Urlaub. Ich würde den nehmen, das müsste bei 10 Kalendertagen doch auch reichen, oder? Das ganze ist ein Krankenkassenproblem, wenn Sie nicht ohnehin familienversichert bei Ihrem Mann sind. Vorausgesetzt, die Beurlaubung dauert nur bis zum Beginn des Muterschutzes, müssten Sie den Mtterschutzlohn aus dem Vollzeitgehalt bekommen. Auf das Eltergeld kann es keine Auswirkung haben, da Sie ohnehin nur den Mindestsatz (ggf. plus Bonus) bekommen. LG


Fiou

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Huhu Vielen Dank für die zahlreichen Antworten bis jetzt. Mein Abeitgeber sagt im Moment das ich kein Urlaub hätte.... Der Hinweis mit dem Urlaub aus dem Mutterschutz ist wirklich sehr hilfreich! Dann müsste ja sogar aus der 2. SS noch Urlaub entstanden sein. Oder ist der evt. schon verfallen da mein 2. Sohn ja jetzt schon drei Jahre alt wird und der Urlaub dementsprechend alt ist? Danke Euch LG Tamara


Mitglied inaktiv

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Der verfällt nicht, er bleibt bis nach der Elternzeit bestehen. Der große Unterschied zwischen Mutterschutz und Elternzeit ist der, das Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot ist. Deshalb hat man da eben gleiche Rechte wie wenn man täglich auf der Arbeit ist. Innerhalb der Elternzeit dagegen "ruht" das Beschäftigungsverhältnis. In beiden Fällen kann man aber eben den Urlaub nicht nehmen, was zum Nachteil wäre, also muss der aufgespart werden bis nach der Elternzeit. Wichtig ist aber, damit Du de Urlaub zwischen Kind 1 und 2 auch bekommen kannst, das du eben damals die Elternzeit unterbrochen hast. Hast Du damals volles Mutterschaftsgeld bekommen, also den Anteil von der KK und dem vom Arbeitgeber? Wenn Du nicht unterbrochen hast, dann hast du auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichtet und der nach der Geburt von Kind2 ist gleichzeitig mit der Elternzeit von Kind1 gelaufen. Ob Dir dann da Urlaub zusteht halte ich für fraglich. Aber im jetzigen Mutterschutz erwirbst Du auf jeden Fall welchen. Und den kannst du eben auch VOR der Geburt nehmen.


IngoAC

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Moin, auch übrig gebliebener Urlaub von vo dem 1. Kind ist noch nicht verfallen. Schauen sie mal in Ihre alten Abrechnungen. LG Ingo


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