hallo frau bader, seit januar 03 bin ich in elternzeit, ich habe die vollen 3 jahre beantragt. jetzt möchte ich drei stunden die woche in einem privathaushalt putzen, um mir ein bissl was dazuzuverdienen. muß mein arbeitgeber dem zustimmen? wenn ja, ist das problem folgendes: ich hab gestern die stelle bekommen, soll freitag anfangen, und mein chef ist noch 3 wochen im urlaub, also kann er mir die genehmigung zur nebentätigkeit gar nicht rechtzeitig geben. kann er dem eigentlich widersprechen? wenn ja, was für gründe kann er angeben? ich bin auf das geld angewiesen, wenn ich freitag nicht anfangen kann wird die putzstelle jemand anderem gegeben. ich finds schlimm genug das ich das überhaupt machen muß, aber mir bleibt nichts anderes übrig :-( vielen dank für ihre antwort, dina benecke
Mitglied inaktiv - 11.08.2004, 13:51