Hallo Frau Bader!
Der Mutterschutz dauert 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt....Wenn sich der Entbindungstermin nach hinten verschiebt, kann es ja dann sein, dass ich länger als 14 Wochen Anspruch auf Mutterchutz hab (wenn das Kind zwei Wochen zu spät kommt, also 16 Wochen) Richtig?
Ela
Mitglied inaktiv - 21.01.2004, 14:38
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
Mütter genießen mindestens 14 Wochen gesetzlichen Mutterschutz. Maßgebend ist nach wie vor der vom Arzt berechnete Geburtstermin. Vor der Geburt stehen den Frauen sechs und nach der Geburt acht Wochen Mutterschutz zu. Die Mutterschutzfrist verlängert sich bei allen normalen Geburten vor dem berechneten Termin nun nach der Entbindung um die Anzahl der Tage, die davor nicht in Anspruch genommen werden konnten. Kommt also ein Kind bis zu sechs Wochen früher als berechnet auf die Welt, ohne die besonderen medizinischen Merkmale einer Frühgeburt zu erfüllen, wird die entsprechende Zahl von Mutterschutztagen zu den acht Wochen nach der Geburt hinzugezählt.
Mütter von Frühchen und Babys mit einem Geburtsgewicht unter 2.500 Gramm erhalten maximal 18 Wochen Mutterschutz - bis zu sechs Wochen vor dem berechneten Termin und zwölf Wochen nach der Geburt. Diese Regelung gilt auch bei Mehrlingsgeburten.
Bei der Berechnung des Jahresurlaubs zählen Mutterschutzfristen und andere Beschäftigungsverbote für Schwangere und Mütter wie Beschäftigungszeiten. Zudem besteht ein Anspruch auf Übertragung des Resturlaubs auf das laufende oder nächste Urlaubsjahr.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.01.2004