Hallo, ich habe gleich mehrere Fragen auf einmal: 1. Ich möchte nach meinem Mutterschutz noch für ca. ein ¾ Jahr zu Hause bleiben. Dies habe ich meinem Arbeitgeber auch schon einmal angedeutet. Ich habe mir das so vorgestellt, dass ich dann für ca. 1 ½ Tage/Woche arbeite. Da ich hierbei mehr verdiene, wie bei einem 320,00 €-Arbeitsplatz stellen sich für mich folgende Fragen: a) Entfällt dabei mein Anspruch nach 3 Jahren Elternzeit auf meine Ganztagsstelle? b) Hänge ich in dem ¾ Jahr im „luftleeren Raum“ oder bin ich in dieser Zeit arbeitslos? c) Wenn ich nicht arbeitslos bin, müsste mir mein Chef kündigen, damit ich Arbeitslosengeld erhalte? Welche Folgen hätte das für mich (geht mein Anspruch nach 3 Jahren auf meine Arbeitsstelle verloren usw.?) 2. Urlaub im Mutterschutz Habe ich einen Urlaubsanspruch im Mutterschutz? Wenn ja, darf ich diesen auch vor Antritt des Mutterschutzes in Anspruch nehmen ggf. auch im alten Jahr (voraussichtlicher Entbindungstemin 01.03.2003, Beginn Mutterschutz 15.01.2003). Kann ich dann wie folgt rechnen: Mein jährlicher Urlaubsanspruch beträgt 27 Tage. Das entspricht pro Monat 2,25 Tage. Bekomme ich jetzt für die Monate Januar bis April (= Mutterschutz) 9 Tage Urlaub, die ich dann vor Antritt des Mutterschutzes nehmen kann? 3. Vermögenswirksame Leistungen Von meinem Geschäft werden die VWL in Höhe von 40,00 €/Monat voll übernommen. Wie verläuft es sich während des Mutterschutzes und der darauffolgenden Elternzeit. Wird die VWL weiterbezahlt? Vielen Dank für Ihre Mühe Petra
Mitglied inaktiv - 22.10.2002, 12:58