hallo,
mein erster mutterschutz läuft am 18 august 2005 aus. ich bin wieder schwanger und mein 2ter ms beginnt am 9.oktober (geb.termin ist der 20 nov.) nun möchte mein arbeitgeber das ich wieder arbeiten gehen für diese wochen. 5x die woche halbtags.ich habe aber keinen kindergartenplatz und auch sonst niemand der in dieser zeit auf meinen sohn aufpassen könnte. was passiert wenn ich kündige? welche nachteile habe ich dadurch ? vielen dank im voraus
hannah
Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 12:12
Antwort auf:
Mutterschutz
Hallo,
Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten.
Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden.
Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt.
Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen.
Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.07.2005
Antwort auf:
Mutterschutz
Kündigen wäre finanziell sehr ungünstig für Dich. Kann Dein Partner nicht ein paar Tage Urlaub nehmen, es könnte ja in der Spätschwangerschaft auch leicht passieren, dass man krank wird....
Mitglied inaktiv - 19.07.2005, 21:42