Frage: Mutterschutz trotz Zeitvertrag?

Hallo zusammen, zurzeit arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma und habe einen befristeten Vertrag bist Ende September. Dieser Tage hatte ich einen Termin beim Arzt, da ich über mehrere Monate ständig schmerzen hatte in der Leistenregion und es wurde festgestellt "Glückwunsch sie sind schwanger" ^^. Als ich auf der Arbeit angekommen war kahm meine Chefin auf mich zu und hat sich erkundigt. Habe gesagt der Arzt hätte nichts großartiges feststellen können und müsse nochmal zur Nachuntersuchung. Darauf sie: Sind sie etwa schwanger, wenn das sein sollte kann ich ihren Vertrag nicht verlängern!!!! von meiner seite aus schweigen...... Nun meine Frage soll ich meiner Chefin das erst nach der verlängerung sagen oder eher läuft der Vertrag wirklich nur bis Ende Sept. oder muss Sie mich weiterbeschäftigen wegen Mutterschutz?? Danke und Gruß

Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 15:23



Antwort auf: Mutterschutz trotz Zeitvertrag?

Hallo, ich wùrde den MUnd halten/ lùgen und den Vertrag verlàngern. Da kann Ihnen kein Nachteil drauss entstehen Ciao, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2010



Antwort auf: Mutterschutz trotz Zeitvertrag?

Hallo Du musst sie nicht informieren, scheinst ja dann auch noch ganz am Anfang zu sein. Oder wie weit bist Du jetzt. Natürlich ist das Vertrauensverhältnis vermutlich dann ab September im Eimer, aber Du hättest die Verlängerung ( unbefristet dann ?? ) und vorteilhaft ist es auch fürs Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Von daher ...... Es kann Dir ja keiner nachweisen, seit wann Du von der Schwangerschaft wusstest. Sobald Du den neuen Vertrag in den Händen hast bist Du auf der sicheren Seite. Ansonsten kann sie den alten natürlich einfach auslaufen lassen, davor schützt auch die Schwangerschaft nicht.

Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 15:57



Antwort auf: Mutterschutz trotz Zeitvertrag?

erstmal Danke für die Antworten, mein Mann hat auch das gleiche gesagt, dass ich erstmal still sein soll schon allein wegen den drei Monaten. Mein Vertrag würde danach wieder nur für ein halbes Jahr verlängert werden. Gruß sheala

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 14:40



Antwort auf: Mutterschutz trotz Zeitvertrag?

Ich hätte da noch ne Frage. Und zwar wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wüsste, dürfte er den Vertrag trotzdem verlängern? Oder müsste er dadurch mit rechtliche Konsequenzen rechnen? Und muss der AG irgendwem (Amt) darüber in Kenntnis setzten? Gruß und Danke

Mitglied inaktiv - 13.07.2010, 15:47



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mutterschutz - Vollzeit

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich wollte direkt nach dem Mutterschutz für 1 Monat Vollzeit arbeiten, d.h. ich möchte die Elternzeit (12 Monate), wo ich Elterngeld erhalte erst 2 Monate nach Mutterschutz beantragen. In dem ersten Monat nach Mutterschutz wollte ich meinen Resturlaub und Überstunden abbauen, sodass ich ...


Mutterschutz/Elternzeit zweites Kind (aktuell mit Kind 1 in Elternzeit)

Hallo Frau Bader,   ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen.   Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl...


Krankmeldung während ALG1 - Mutterschutz

Liebe Frau Bader, Ich bin in der 31 Woche schwanger und seit 4 Monaten aufgrund starker Schwangerschaftsbeschwerden krank geschrieben und bekomme Krankengeld. Meine Gynäkologin hat die Krankschreibung nun so terminiert, dass sie bis zum letzten Tag vor dem Mutterschutz reicht. Vor der Krankschreibung habe ich für wenige Monate ALG1 bekommen, wu...


Wie überbrücke ich die Lücke zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, am 18.05.2024 endet das dritte Jahr meiner Elternzeit. Am Mitte August beginnt mein neuer Mutterschutz. Mein Arbeitgeber empfiehlt mir, wie in der 1. Schwangerschaft, die Zeit mit einem Beschäfstigungsverbot zu überbrücken. Alternativ könnte die bezahlten Urlaub nehmen und


Höhe Mutterschaftsgeld bei Vertragsänderung vor Mutterschutz

Liebe Frau Bader, normalerweise habe ich einen 35h Vertrag. Vom 01.02.2023-31.01.2023 hatte ich aber einen befristeten 40h Vertrag. Mein ET sollte am 15.03.2024 sein, war jetzt aber schon am 08.03.2024. Das heißt aber, mein Mutterschutz begann am 02.02.2024. Der 01.02.2024 war dann 1 Tag, den ich wieder 35h gearbeitet habe. Mein Arbeitgeber sto...


Auf Ausklammerung Mutterschutz verzichten (Bundesbeamtin)

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und entbinde meine zweite Tochter voraussichtlich im Juni 2024. Bei der Beantragung für das Elterngeld hat sich für mich nun folgende Frage aufgetan: ist es für mich als Bundesbeamtin sinnvoll, auf die Ausklammerung für die Monate Mai und Juni 2024 für die Berechnung des Elterngeldes zu verzich...


Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Freiberufliche Tätigkeit während Mutterschutz | KSK | Zuflussprinzip

Guten Tag Frau Bader, ich bin freiberuflich tätig und in der KSK versichert, nebenher arbeite ich auf Minijob-Basis. Kann ich während des ersten Teils des Mutterschutzes (6 Wochen vor der Geburt) in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten? Werden die Einkünfte dann auf die Mutterschutzleistung anrechenet oder gilt auch hier das Zuflu...


Elternzeit endet vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...