Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Mutter zweier Kinder im Alter von 6 und 8 Jahren. Mit meinem neuen Partner plane ich ein gemeinsames Kind. Ich war nach Ablauf meiner letzten Erziehungszeit im Juli 2006 arbeitslos. Ab Juli 2007 bis Januar 2010 habe ich auf 400,- Euro-Basis gearbeitet. Im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation beziehe ich seit Ende Januar 2010 bis Ende Oktober 2010 Übergangsgeld. Ab Oktober hoffe ich, eine Festanstellung in Teilzeit (20Std) zu erlangen. Wie würde sich für mich Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld errechnen, wenn ich a) eine Teilzeitbeschäftigung (20 Wochenstunden) mit einem Nettoverdienst von max. 800,- Euro/Monat hätte bzw. b) wenn ich nach der Integrationsmaßnahme wieder in die Arbeitslosigkeit rutsche? Hat man in diesem Falle Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld und wenn ja in welcher Höhe? Mein Partner und ich sind nicht verheiratet. Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar und bedanke mich im Voraus recht herzlich für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 22:18