Hallo Frau Bader,
ich bin momentan im 2. Jahr Elternzeit von meinem ersten Kind(Habe 3 Jahre ingesamt)
Jetzt ist meine Frage wieviel Mutterschaftsgeld steht für ein 2. Kind zu wenn diese in der Elternzeit oder kurz nach der Elternzeit geboren wird?
Liebe Grüße und vielen dank
von
Ramona89
am 11.05.2013, 14:18
Antwort auf:
Mutterschagftsgeld beim 2. Kind!
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2013
Antwort auf:
Mutterschagftsgeld beim 2. Kind!
In der Elternzeit steht dir nur der Anteil der KK zu und nach der Elternzeit gibts für die Tage, die nicht in der Elternzeit liegen, noch den Zuschuss vom AG dazu.
Unterbrich doch einfach die laufende Elternzeit pünktlich zum Beginn des neuen Mutterschutz. Dann bekommst du für den ganzen Mutterschutz das MuSchu-Geld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.05.2013, 13:18