Hallo Frau Bader, ich habe zwei Fragen: 1) es geht dabei um mich: bin z.Z. im Erziehungsurlaub (zweites Jahr). Es sieht aus, als wäre ich wieder schwanger (bin überglücklich!!!). Aber ob mein AG auch froh wäre??? Soll mein AG Mutterschaftsgeld wieder zahlen, obwohl ich seit der ersten SS nicht gearbeitet habe? 2) es betrifft meine Schwester: Sie arbeitet als Kindererzieherin, macht Schwangerschaftsvertretung für die nächsten drei Jahre. Jetzt heiratet sie und sie planen auch ein Kind. Hat denn sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrem jetzigem AG, dabei hat sie nur einen befristeten Arbeitsvertrag für die nächsten drei Jahre. Vielen Dank im Voraus lisa
Mitglied inaktiv - 15.08.2004, 19:42